1.Akkordeon-Orchester Rheinhausen 1950 e.V.
Mitglied im Deutschen Harmonika-Verband e.V.
Nach den derzeitigen Vorgaben wird unser Benefizkonzert am 6.März unter 2G-Bedingungen stattfinden.
Dies bedeutet, dass unsere Zuhörer beim Eintritt nachweisen müssen, dass sie entweder gegen Covid-19 geimpft oder davon genesen sind.